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Wir
Friedrich
von Gottes Gnaden Römischer König
zu allen Zeiten Mehrer des Reiches,
Herzog zu Österreich etc.
bekennen und tun kund öffentlich mit diesem Brief allen denen, die ihn
sehen oder hören lesen
Daß uns der Edle Eberhardt von Epstein, Herr zu Königstein, unser und
des Reichs Lieber Getreuer demütiglich hat bitten lassen daß wir ihm
vergönnen und diese besondere Gnade zu tun gnädiglich geruheten daß er
aus seinem Markt zu Ober Vrsel genannt, darum nun als uns fürbracht ist
mit Gräben, Planken und etlichen anderen Wehren eines Teils zugerichtet
ist, eine Stadtmauer und machen mögen daß haben wir angesehen des
obengenannten von Epstein fleißige Bitte, auch getreue und willige
Dienste, die er uns und dem Reich getan hat und hinfort tun soll und
mag in künftigen Zeiten.
Und haben darum Ihm, seinen Erben und Nachkommen vergönnt und diese
besondere Gnade getan, vergönnen und tun wissentlich aus Römischer
Königlicher Macht in Kraft dieses Briefes daß sie aus dem genannten
Markt Ursel eine Stadt machen und die mit Mauern, Türmen, Toren,
Brücken und anderen notdürftigen Wehren und Zurichtung bewahren und
befestigen mögen nach Notdurften und ihrem Wohlgefallen, auch daselbst
Stock, Galgen, Gericht, Hütten, Handwerk und alle anderen offenen Ämter
nach Gewohnheit und Herkommen anderer Städte aufrichten und bestellen
sollen und mögen, von allermänniglich ungehindert.
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Auch
mögen sie einen Wochenmarkt daselbst zu kaufen und zu verkaufen setzen,
ordnen und dann ausrufen lassen, auf welchen Tag in der Woche ihnen
dann das am füglichsten sein wird, den auch alle Kaufleute und nämliche
ohne alle Hindernisse besuchen sollen und mögen.
Wir wollen auch und setzen, daß dieselbe Stadt Ursel und alle
undinglichen Bürger und Einwohnern daselbst aller und jeglicher
kaiserlicher und königlicher Privilegia, Briefen, Rechten,
Gewohnheiten, Gnaden, (erhafften?) und Freiheiten genießen und
gebrauchen sollen und mögen, der die Stadt Hofheim und Inwohnende
daselbst bisher gebraucht haben und noch gebrauchen.
Unschädlich doch unser und des Reichs Stadt Franckfurt und allen
anderen umliegenden Städten und Märkten in zwei Meilen an ihren
Rechten, Freiheiten und Herkommen ohne Gründe.
Mit Urkunde dieses Briefes versiegelt mit unserem königlichen Majestäts
anhängenden Insiegel gegeben zu Nürnberg nach Christi Geburt
vierzehnhundert und danach in dem vierundvierzigsten Jahr an Pfingsten
nach Sanct Franziskentag, unsers Reichs im fünften Jahr.
(St OU 2,2 fol. 13-14)
vgl. Neuroth, Geschichte, S.47 f.
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