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Handzeichnung
des kurfürstlich mainzischen Amtes Königstein angefertigt für
das Abgabenverzeichnis (Zehnten) vom Amtmann im Jahre 1704.
(HHStA Wiesbaden, Baeumerth, Stadtgeschichte S.170) Die 14 Orte sind:
Der Amtmann stellt fest: „An allein gelegenen Klöstern, Höfen, adeligen Sitzen, Jagdhäusern, dann an gemeindschaftlichen Vogteylichkeiten finden sich in der Rentmeisterei keine.“ Von außerhalb der Ortschaften gelegenen Mühlen nennt er am „Urseler Bach“ – durch Buchstaben bezeichnet - : h. die sogenante Aumühl i. die sogenante Gattenhöfer Mühl k. die Papiermühl l. ist die sogenante Obermühle m. die Untermühle und n. die Krebsmühle in Weiskirchen |
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