Der Wechsel der Landesherrschaft im Jahre 1803
 
In den Revolutionskriegen nach 1792 hatte sich die französische Ostgrenze bis zum Rhein verschoben. Zahlreiche deutsche Fürsten hatten dadurch ihre linksrheinischen Besitzungen verloren. Die Entschädigungsfrage wurde im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 geregelt. Dies war das letzte Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Zur Entschädigung wurden unter anderen die Gebiete der geistlichen Fürstentümer herangezogen.

Oberursel, im Amt Königstein gelegen, kam so vom Kurfürstentum Mainz zu Nassau-Usingen.



In § 12 des „Entschädigungsgesetzes“ heißt es:

„Dem Fürsten von Nassau-Usingen für das Fürstentum Saarbrück, zwei Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler, und die von Lahr in der Ortenau:
[...werden zugesprochen...]

Die Mainzischen Ämter Königstein, Höchst, Kronenburg, Rüdesheim, Oberlahnstein, Eltwill, Haarheim, Kassel (= Kastel) mit den Besitzungen des Domkapitels auf der rechten Mainseite unterhalb Frankfurt, ferner das pfälzische Kaub nebst Zugehörden, den Rest des eigentlichen Kurfürstenthums Köln (mit Ausnahme der Ämter Altwied und Nurburg), die hessischen Ämter Katzenellenbogen, Braubach, Embs, Epstein, und Kleeberg, frei von den Solmsischen Ansprüchen, die Dörfer Weiperfelden, Soden, Sulzbach, Schwanheim und Okriftel, die Kapitel und Abreyen: Limburg, Rumersdorf, Bleidenstadt, Sayn und alle Kapitel, Abteyen und Klöster in dem ihm zur Entschädigung zugefallenen Landen.“



Urkunde Hessen Nassau

Erklärung der Besitzergreifung der nassauischen Regenten vom 30.August 1806 (a.a.O. S. 7)


Der Zuwachs betrug für Nassau-Usingen etwa 90 000 Einwohner.  „Die Besitznahme tat sich vielfach mit Glockenläuten, Fahnenschmuck und Abfeuern von Böllern kund, ein erstes Zeugnis für die Regungen politischer Anteilnahme in der Bevölkerung, die sich von der hochadligen Verfassung der geistlichen Fürstentümer abkehrte und Hoffnungen auf Besserung ihrer Lage schöpfte“.

(vgl. Wolf-Heino Struck, Die Gründung des Herzogtums Nassau, in: Herzogtum Nassau, 1806-1866, Ausstellungskatalog, Wiesbaden, 1981, S. 1 ff.)
 
Am 6. August 1806 verkündet der Reichsherold in Wien dem Volk, daß Franz II. sich entschlossen habe, die Kaiserkrone niederzulegen und das Heilige Römische Reich für beendet zu erklären.

Noch im gleichen Monat ergriffen  Herzog Friedrich August und Fürst Friedrich Wilhelm von den ihnen verliehenen Ländern und Rechten Besitz. Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg waren vereint.

Oberursel war nun Herzoglich Nassauische Stadt.

8.06.05
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