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In
§ 12 des „Entschädigungsgesetzes“ heißt es:
„Dem Fürsten von Nassau-Usingen für das Fürstentum Saarbrück, zwei
Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler, und die
von Lahr in der Ortenau:
[...werden zugesprochen...]
Die Mainzischen Ämter Königstein, Höchst, Kronenburg, Rüdesheim,
Oberlahnstein, Eltwill, Haarheim, Kassel (= Kastel) mit den Besitzungen
des Domkapitels auf der rechten Mainseite unterhalb Frankfurt, ferner
das pfälzische Kaub nebst Zugehörden, den Rest des eigentlichen
Kurfürstenthums Köln (mit Ausnahme der Ämter Altwied und Nurburg), die
hessischen Ämter Katzenellenbogen, Braubach, Embs, Epstein, und
Kleeberg, frei von den Solmsischen Ansprüchen, die Dörfer Weiperfelden,
Soden, Sulzbach, Schwanheim und Okriftel, die Kapitel und Abreyen:
Limburg, Rumersdorf, Bleidenstadt, Sayn und alle Kapitel, Abteyen und
Klöster in dem ihm zur Entschädigung zugefallenen Landen.“ |
Erklärung der Besitzergreifung der nassauischen Regenten vom 30.August
1806 (a.a.O. S. 7)
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Der Zuwachs betrug für
Nassau-Usingen etwa 90 000 Einwohner. „Die
Besitznahme tat sich vielfach mit Glockenläuten, Fahnenschmuck und
Abfeuern von Böllern kund, ein erstes Zeugnis für die Regungen
politischer Anteilnahme in der Bevölkerung, die sich von der
hochadligen Verfassung der geistlichen Fürstentümer abkehrte und
Hoffnungen auf Besserung ihrer Lage schöpfte“.
(vgl. Wolf-Heino Struck, Die
Gründung des Herzogtums Nassau, in:
Herzogtum Nassau, 1806-1866, Ausstellungskatalog, Wiesbaden, 1981, S. 1
ff.)
Am 6. August 1806 verkündet der Reichsherold in Wien dem Volk, daß
Franz II. sich entschlossen habe, die Kaiserkrone niederzulegen und das
Heilige Römische Reich für beendet zu erklären.
Noch im gleichen Monat ergriffen Herzog Friedrich August und
Fürst
Friedrich Wilhelm von den ihnen verliehenen Ländern und Rechten Besitz.
Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg waren vereint.
Oberursel war nun Herzoglich Nassauische Stadt.
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