Quellen:


Schulpflicht

„Ampts beuelch so sontags den 12. Septembris anno 1604 gemeiner Bürgerschafft zu Vrsell vff dem Markt vnder der Linden durch den Stattknecht bey sein Caspar Aumüllers Burgermeisters offentlich vorgelesen worden. Schulpflicht Oberursel


Kurfürst Johann Schweickard von Mainz
ermahnt die Vrseler, ihre Kinder zur Schule zu schicken. 12.Sept.1604

„Ampts beuelch so sontags den 12. Septembris anno 1604 gemeiner Bürgerschafft zu Vrsell vff dem Markt vnder der Linden durch den Stattknecht bey sein Caspar Aumüllers Burgermeisters offentlich vorgelesen worden.

Demnach gemeiner Bürgerschafft nuhnmehr zu etlichmahl mit ernst vferlegt vnd beuohlen worden, Ire Kinder zur schulen zu schicken, darmit hierdurch dieselben nit allein von der gassen vnd andern mutwilligen verübungen abgehalten, sonder auch vnd vil mehr zur forcht Gottes vferzogen vnd in studijs zum ersprießlichem Irem nuzen angewiesen werden mögen: Vff welches gleichwohl biß annoch nichts würkliches eruolgt, sonder die Kinder ein weg alß den andern von der schulen abgezogen, vnd vf der gassen hauffen weiß in aller frechheit zu mercklichem Irem schaden vnd versäumung der guten Zeit hin vnd wieder vmbschweiffen gelaßen werden: Alß wieder ermelter Bürgerschafft nochmahl vnd zu allem  vberflues auch bey vermeidung vnsers gnedigsten Churfürsten vnd herrn höchster straff vnd vngnad hiermit ernstlich angesagt, vfferlegt vnd beuohlen, das sie sampt vnd sonders Ire kinder zu nechstkommendem Dinstag morgens vmb 7.uhr gewißlicher zur Schulen verschaffen oder in verpleibung dessen Irer Kurfürstl. Gnd. Gewiße ohnnachtsige straff dafür, so doch hiemit trewlich verwarnet worden, darüber ohnfelbar erwarten sollen, welches Inen hiermit zu allem vberflues noch eineß zur nachrichtung angekündet wirdt.

Johannes Burger Ltt. Derzeit Schultheißen, Amtsverwalter.“

Quelle:  (übertragen von Manfred Kopp)

Staatsarchiv Würzburg, Akten die Ursler Reformation 1604ff. betreffend, Mainzer Urkunden, Geistlicher Schrank 20, Lade 12, Produkt 027







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